bietet Bewohnern eines Stadtquartiers, die mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks keinen Stellplatz in zumutbarer Entfernung finden können, eine Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug. Das Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis … frei“ zu Zeichen 286 nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom eingeschränkten Haltverbot aus.
Im parkscheinpflichtigen Bereich erlaubt das Zusatzschild „Bewohner …“ das Parken ohne Entrichtung einer Gebühr.
Die Bewohnerparkausweise können im Bürgeramt der Stadt Hof, Karolinenstraße 40 beantragt werden. Sie sind jedoch fahrzeugbezogen, zeitlich beschränkt und nicht übertragbar auf einen anderen Wagen. Die Jahresgebühr beträgt 26,- Euro.
Sollten Sie sich während der Gültigkeit des Ausweises ein anderes Fahrzeug zulegen, ist das Bürgeramt gerne bereit, Ihnen einen neuen Bewohnerausweis mit derselben Gültigkeit kostenlos auszustellen.