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Parken in Hof

Mit über 2.200 Parkplätzen in der Innenstadt und in unmittelbarer Nähe des Zentrums darf sich Hof zu Recht als eine der besucherfreundlichsten Städte Bayerns bezeichnen.

- Kostengünstige Langzeit-Parkplätze für einen gemütlichen Stadtbummel 
- Parkmöglichkeiten bis zu zwei Stunden für beispielsweise Arztbesuche, Wellness oder einen Imbiss
- Kurzparkzonen für schnelle Besorgungen in unmittelbarer Nähe der innerstädtischen Geschäfte   ("Brötchentaste")  

Übersicht der Parkplätze in Hof

Parkmöglichkeiten in der Hofer Innenstadt

P1    Parkplatz Schießgraben (109 Pl.)
P2Tiefgarage am Rathaus (130 Pl.)
P3Parkplatz Mühldamm (69 Pl.)
P4Parkplatz HofBad / Oberer Anger (94 Pl.)
P5Parkplatz Alsenberger Straße (95 Pl.)
P6Parkhaus Altstadt-Passage (540 Pl.)
P7Parkplatz Poststraße (125 Pl.)
P8Longoliusplatz - Wöhrl-Parkhaus (220 Pl.)
P9Parkplatz Plauener Straße (150 Pl.)
P10Parkplatz Kreuzsteinstraße (130 Pl.)
P11Parkplatz Sigmundsgraben (74 Pl.)
P12Parkplatz Oberes Tor / Rähmberg (80 Pl.)
P13Tiefgarage Lionturnhalle (55 Pl.)
P14Parkplatz Mittlerer Anger (42 Pl.)
P15Parkplatz Wilhelm- und Kreuzsteinstraße (35 Pl.)
P16Parkplatz Sachsentorstraße (40 Pl.)                                                                                                                                                                                   

 

Weitere Parkplätze in Hof

 

 Theater Hof (60 kostenpflichtige Stellplätze)
 Volksfestplatz/Freiheitshalle (350 kostenlose Stellplätze)
 Zoo Hof (98 kostenlose Stellplätze)
 Lettenbachweg (40 kostenlose Stellplätze) 
 Schillerstraße / Ecke Kugelwiesenweg (15 kostenlose Stellplätze)
 Untreusee - Schaumberggrund (250 kostenlose Stellplätze)
 Untreusee Stelzenhofstraße (360 kostenlose Stellplätze)
 Untreusee Wilhelm-Löhe-Straße (120 kostenlose Stellplätz)

Parkzonen für E-Fahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge gibt es spezielle Parkzonen in der Innenstadt. Die Fahrer von E-Fahrzeugen können verschiedene eingeschränkte Halteverbote in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone mit Parkscheibe für die Höchstparkdauer von zwei Stunden als Parkplatz nutzen: in der Ludwigstr. 28 (vor Metzgerei Schiller), Ludwigstr. 54 (vor Sparda-Bank), Poststr. 1 (gegenüber Bürgergesellschaft) und Marienstr. 17 (vor Imbiss Alaturka).

Ladesäulen für E-Fahrzeuge

Das Netz der Ladesäulen in Hof wird ständig erweitert. Eine Übersicht der öffentlichen Ladesäulen ist zu finden unter

GoingElectric - Stromtankstellen

Busparkplätze in Hof


Busparkplätze befinden sich in der Goethestraße, am Q-Bogen und in der Plauener Straße.

 

Monatsparkkarten


Monatsparkkarten für die Innenstadt kosten 25 EUR monatlich und können im Bürgerzentrum der Stadt Hof - Abt. Einwohnerangelegenheiten, Karolinenstr. 40, 95028 Hof (2. OG) erworben werden. Diese Parkberechtigungkarten haben auf folgenden bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Hof innerhalb der freien Kapazitäten ihre Gültigkeit:

  • Tiefgarage am Rathaus
  • Tiefgarage Lionturnhalle
  • Parkplatz Mühldamm
  • Parkplatz Schießgraben
  • Parkplatz am Theater

Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz ist damit jedoch nicht verbunden.

Hofer Parkscheimheftla

Der praktische Helfer beim Parken in Hof

Unter anderem in der Hofer Touristinformation liegt das Hofer „Parkscheim-Heftla“ aus. Es ist ein praktischer Helfer für die Besucher der Stadt Hof. Es ersetzt die klassische Parkscheibe und hilft falsche Parkscheibeneinstellungen zu vermeiden. Auf rund 70 Seiten finden sich Informationen zu allen gebührenfreien und gebührenpflichtigen Parkflächen samt Öffnungszeiten, zu Stellplätzen für Elektrofahrzeuge, zu Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte oder auch zum Bewohnerparken in den unterschiedlichen Stadtteilen. In erster Linie aber finden sich im Heft unterschiedliche Parkscheibeneinstellungen, die je nach Bedarf hinter der Windschutzscheibe des Autos platziert werden können.

Die Idee hierfür wurde im Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Hof geboren: Die dort tätigen Mitarbeiter fanden es schade, dass oftmals Fahrer verwarnt werden mussten, weil die Parkscheibe offenbar nur aufgrund mangelnden Wissens falsch eingestellt war.

Zwei Beispiele: Wenn jemand um 9 Uhr morgens bei einer Höchstparkdauer von einer Stunde parkt, ist es falsch, die Scheibe auf 10 Uhr einzustellen. Genauso falsch ist es, wenn um 9.15 Uhr geparkt wird und die Scheibe wird versucht auf genau diese Zeit einzustellen, also zwischen zwei Markierungen der Parkscheibe. Richtig wäre stattdessen 9.30 Uhr, da nur volle oder halbe Stunden zulässig sind.

Die gedruckten Parkscheiben liefern im Heft nun immer die richtige Einstellung. Welche Seite ausgelegt werden muss, erfährt man anhand eines roten Balkens auf der linken Seite des Heftes. Um die Rückseiten der Parkscheiben nicht ungenutzt zu lassen, wurden diese mit vielen nützlichen Infos gefüllt. Auch immer wiederkehrende Fragen an den Kommunalen Ordnungsdienst werden darin beantwortet. 

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Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

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