Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Heizöl, Pellets, Flüssiggas etc.
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen (Heizöl, Pellets, Flüssiggas etc.).
Der Vollzug der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Härtefallhilfen) erfolgt durch die Länder. Ihren Antrag können Sie in Bayern seit dem 15. Mai 2023 stellen.
Informationen und Antragplattform - Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger