Abfall – Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Regionale Ergänzung
Abholung von Sperrmüll durch den BauhofDie Abholung von Sperrmüll erfolgt auf Anforderung. Bei der Anfahrt werden 30,00 EUR in bar eingehoben. Sie können die Abholung online hier anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie: Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per e-Mail bestätigt ist.
Antrag auf GrünschnittabholungDie Abholung von Grünschnitt erfolgt auf Anforderung. Sie können die Abholung online hier anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per e-Mail bestätigt ist.
Mülltonnen - Bestellung von BehälternHier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens die Neu-, Um-, und Abbestellung von Abfallbehältern durchzuführen. Die Bereitstellung bzw. der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.
Hier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens den Austausch (defekter Behälter) von Abfallbehältern durchzuführen. Der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.
Hier haben Sie die Möglichkeit den Eigentümerwechsel von Grundstücken anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Fachbereich 68 - Bauhof
Hausanschrift
Leimitzer Straße 92a
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1721
Telefax
+49 9281 815-1799
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
bauhof@stadt-hof.de