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Digitales Rathaus

Abfall – Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

  • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
  • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

Regionale Ergänzung

Abholung von Sperrmüll durch den Bauhof

Die Abholung von Sperrmüll erfolgt auf Anforderung. Bei der Anfahrt werden 30,00 EUR in bar eingehoben. Sie können die Abholung online hier anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie: Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per e-Mail bestätigt ist.

Antrag auf Grünschnittabholung

Die Abholung von Grünschnitt erfolgt auf Anforderung. Sie können die Abholung online hier anfordern - wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

 

Bitte beachten Sie:

Der gewünschte Termin wird erst verbindlich, wenn er vom Bauhof telefonisch oder per e-Mail bestätigt ist.

Mülltonnen - Bestellung von Behältern

Hier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens die Neu-, Um-, und Abbestellung von Abfallbehältern durchzuführen. Die Bereitstellung bzw. der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.

Mülltonnen - Meldung defekter Behälter

Hier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens den Austausch (defekter Behälter) von Abfallbehältern durchzuführen. Der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.

Mülltonnen - Eigentümerwechsel melden

Hier haben Sie die Möglichkeit den Eigentümerwechsel von Grundstücken anzuzeigen.
Wichtiger Hinweis zur Gelben Tonne: Bei Rückfragen, Neuanschlüssen, Abbestellungen und dringenden Anliegen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: gelbetonne-hof@remondis.de oder telefonisch an 0800/1223255 (gebührenfrei) wenden.

Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 68 - Bauhof


Hausanschrift
Leimitzer Straße 92a
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1721

Telefax
+49 9281 815-1799

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
bauhof@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Stadt Hof Logo

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Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0