Zweiter Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut

In einem weiteren Bereich des Hofer Stadtgebiets ist erneut ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen festgestellt worden. Betroffen ist diesmal das Gebiet um die Flurnummer 538 in Unterkotzau. Um eine weitere Ausbreitung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche zu verhindern, hat die Stadt Hof einen zweiten Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Standort eingerichtet.
Die Stadt Hof erlässt eine zweite Allgemeinverfügung.
Innerhalb dieses Sperrbezirks gelten ab dem 5. Juni 2025 folgende Regelungen:
- Bienen, Bienenvölker, Waben, Wachs, Honig zur Verfütterung, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Imkereigeräte dürfen weder aus dem Sperrbezirk heraus noch in den Sperrbezirk hinein verbracht werden.
- Das Verstellen von Bienenvölkern innerhalb des Sperrbezirks ist ebenfalls untersagt.
- Das Einbringen neuer Bienen oder Bienenvölker in den Sperrbezirk ist nicht erlaubt.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Bienenbestände und der Eindämmung der Seuche. Die Stadt Hof bittet alle Imkerinnen und Imker sowie die betroffene Bevölkerung um Verständnis und die konsequente Beachtung der geltenden Vorschriften. Die Allgemeinverfügung vom 27. Mai 2025 für den ersten Sperrbezirk bleibt weiterhin vollumfänglich in Kraft.
Hintergrund
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Krankheit der Honigbienen. Sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar, kann jedoch Bienenvölker schwer schädigen und zu deren Absterben führen.