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Zur Situation hinsichtlich des Rückbaus der „Schaustelle“

Die Leichtbauhalle ist inzwischen abgebaut. Die als Generalunternehmer beauftragte Firma Spantech hat sich offenkundig von der Baustelle verabschiedet und ein für jeden sichtbar wüstes Feld hinterlassen.

Außengelände Theater

Das völlig ungesichert hinterlassene Gelände wurde inzwischen durch Bauzäune abgesperrt, um die Unfälle durch Unebenheiten und hinterlassene Teile (Metalle, Schrauben usw.) zu vermeiden. Aufforderungen und Fristsetzungen führen wie schon in der Bauphase nicht dazu, dass die Firma tätig wird. Im vertraglich vereinbarten Leistungsverzeichnis war die Wiederinstandsetzung des Baufeldes natürlich festgeschrieben. Diese Leistung wurde wie viele weitere in der Bauphase nicht erbracht und wird im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Stadt Hof bzw. den Theaterzweckverband beauftragt werden müssen.

Durch die von Spantech aufgrund der vorhandenen Module breitere Bauweise und die rücksichtslose Art der Bauarbeiten wurde auch der Parkplatz erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Er kann nicht gefahrlos genutzt werden und steht deshalb bis zur Instandsetzung nicht zur Verfügung. Da auch für die Ersatzvornahmen Fristen und Ausschreibungskriterien einzuhalten sind, kann die Beauftragung nicht sofort erfolgen. Die Gäste des Theaters und der weiteren Kultureinrichtungen dort werden wohl noch einige Zeit mit diesem misslichen Zustand zurechtkommen müssen. Theater und Stadtverwaltung bitten um Verständnis für die unschöne Situation.

Beim erforderlichen Rückbau geht es um sicherheitsrelevante Bereiche wir die Beleuchtung von Parkplatz und Wegen und um die Pflasterung des gesamten Parkplatzes, der zu einer einzigen Stolperfalle geworden ist. Außerdem sind die Grünflächen wieder herzustellen, Bänke und Radabstellplätze zu montieren und das Stahlobjekt von Alf Lechner wieder aufzurichten.

Von der Firma Spantech wurde inzwischen Klage eingereicht, um die vom Zweckverband nicht gezahlten Abschlagszahlungen und angebliche Nachträge zu erlangen. Die Erwiderung der Klageschrift wird vom beauftragen Rechtsanwalt in Abstimmung mit dem Theater, dem Bauamt und dem Kulturamt bearbeitet.