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Wichtige Beschlüsse im Bauausschuss

Tempo-30-Zone; Tennenplatz; Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Geh- und Radwegen

Tempo-30-Zone entlang der Oberkotzauer Straße

Ein Beschlussgegenstand ist die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone entlang der Oberkotzauer Straße um die Krötenbrucker Straße und die Pfeilschmidtstraße.

Ende Oktober 2022 beantragten insgesamt 36 Anwohner der Krötenbrucker Straße, die Krötenbrucker Straße zwischen Wunsiedler Straße und Oberkotzauer Straße als Tempo-30-Zone einzurichten. Als Begründung wurde angeführt, dass in der Straße mit allen Verkehrsmitteln gerast werde.

Den Geschwindigkeitsmessungen der Polizeiinspektion Hof zufolge ist der Bereich völlig unfallunauffällig.

Der Verkehrsbeirat hat jedoch einstimmig empfohlen, auf Vorschlag der Verwaltung die Krötenbrucker Straße und Pfeilschmidtstraße in die bestehende Tempo-30-Zone entlang der Oberkotzauer Straße zu integrieren.

 

Tennenplatz Hofecker Schule bekommt neuen Belag

Außerdem hat der Bauausschuss beschlossen, dass der Tennenplatz am Joditzer Weg durch die Firma ARTIFEXBARTHEL Sportanlagen GmbH saniert wird. Es wird die Trag- und Deckschicht einschließlich der Entwässerungseinrichtungen erneuert. Außerdem sind im Rahmen der Baumaßnahme auch landschaftsgärtnerische Arbeiten um den Sportplatz herum geplant.

Der Tennnenplatz der Hofecker Schule am Joditzer Weg ist seit Langem marode und sanierungsbedürftig. Der Belag ist nicht mehr wasserabführend und es bilden sich vermehrt Pfützen, sodass er nur schwer bespielbar ist. Die Sportanlage dient vorrangig dem Schulsport und somit multifunktionalen Einsatzzwecken. Die Baukosten betragen ca. 170.000 €. 

 

Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Geh- und Radwegen

Für die Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Geh- und Radwegen, ehemaliges Asphaltprogramm, stehen 2023 im Verwaltungshaushalt insgesamt ca. 1.200.000 € zur Verfügung. Hierbei soll, neben der Asphaltierung von Straßen, auch die Instandsetzung von Geh- und Radwegen in die Unterhaltsmaßnahmen einbezogen werden.

Bei der jährlichen Zustandsbewertung der Straßen, Geh- und Radwege wurde festgestellt, dass für 2023 kein Bedarf an Sanierungsmaßnahmen bei den vorhandenen Radwegen besteht. Die Sanierungsmaßnahmen werden durch Gelder aus dem Verwaltungshaushalt finanziert. Der Aus- und Neubau von Radwegen, basierend auf dem Radverkehrskonzept, kann nur im Rahmen des Vermögenshaushaltes erfolgen. Daher beschränken sich die Instandsetzungsmaßnahmen in diesem Jahr auf Straßen- und Gehwege.

Die Verwaltung hat folgende Straßen und Gehwege vorgeschlagen:

Straßen

  1. Ludwigstraße...............................von Sigmundsgraben bis Haus-Nr. 4
  2. Schützenstraße............................von Windmühlenweg bis Schützenweg
  3. Breslaustraße...............................von Pinzigweg bis Bauhof
  4. Wilhelmstraße..............................zwischen Kreuzsteinstraße und Luitpoldstr.
  5. Bachstraße....................................von Marienstraße bis Haus-Nr. 10
  6. Neutauperlitzer Weg..................von Oelsnitzer Straße auf ca. 120 m Länge
  7. Marienstraße/Q-Bogen.............Q-Bogen
  8. Landwehrstraße...........................von Orleanstraße bis Haus-Nr. 60
  9. Münsterweg/Beethovenstr.......Kreuzungsbereich Beethovenstraße
  10. Äußere Bayreuther Str................Stichstraße gegenüber Faunapark
  11. Krötenhofer Weg I........................von Theodor-Storm-Str. bis Haus-Nr. 42
  12. Krötenhofer Weg II.......................von Haus-Nr. 86 bis Haus-Nr. 82
  13. Walter-Flex-Straße.......................von Heinrich-Heine-Str. bis Hermann-Löns-Str.
  14. Schaumbergstraße.......................von Hs.-Nr. 8 bis Hs.-Nr. 10
  15. Oberkotzauer Straße...................von Hs.-Nr. 63 bis Hs.-Nr. 84

Gehwege

  1. Quetschenweg...............................von Köditzer Straße bis Finkensteig
  2. Karolinenstraße..............................von Sigmundsgraben bis Auguststraße
  3. Jahnstraße.......................................von Windmühlenweg bis Jahnstraße 
  4. Pfarr....................................................von Wörthstraße bis Pfarr Hs.-Nr. 15
  5. Sophienstraße.................................von Theresienstraße bis Sophienstraße Hs.-Nr. 19
  6. Güterzufuhrstraße..........................von Am Güterbahnhof bis Güterzufuhrstr. nahe Hs.-Nr. 17
  7. Friedrich-Hebbel-Straße...............von Eduard-Möricke-Straße bis Theodor-Storm-Straße 
  8. Kammergutweg...............................von Adalbert-Stifter-Straße bis Theodor-Storm-Straße
  9. Goethestraße...................................-optional- (von Münch-Ferber-Str. bis Schützenstr. Hs.-Nr. 11)

 

Die Liste der Straßen und Gehwege basiert auf verschiedenen Kriterien, die bei der Zustandsbewertung herangezogen werden. Eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht von Straßen ist nur dann wirtschaftlich und sinnvoll, wenn insgesamt ein ausreichend dimensionierter Gesamtaufbau vorliegt. Das bedeutet, eine Erneuerung des Asphaltes sollte nur dann erfolgen, wenn eine ausreichend dicke Asphalttragschicht vorhanden ist. Erst dann kann durch die Sanierung die Straße länger genutzt werden.

Ziel der Erneuerung von Asphaltdeckschichten ist – neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere die Sicherstellung einer langen Nutzungsdauer der Straßen. Ausgenommen sind kleinere Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind.