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Digitales Rathaus

Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 in der Stadt Hof

Informationen zur Stellung von Sondernutzungsanträgen für Wahlwerbung

Für Wahlwerbung anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind im Voraus bei der Stadt Hof die entsprechenden Sondernutzungsanträge zu stellen. Sollen Wahlplakate und Infostände im Stadtgebiet aufgestellt werden, sind die Anträge bis spätestens Freitag, 10. Januar 2025, schriftlich oder per Mail an sascha.plochberger(at)stadt-hof.de bei der Stadt Hof zu stellen. Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können bei der Einteilung der Standortkontingente nur noch bedingt berücksichtigt werden. Grund hierfür sind die anzuwendenden Verteilschlüssel, welche abhängig von der Anzahl der beantragenden Parteien sind. Zudem wird durch den Antragsschluss eine zuverlässige und rechtzeitige Bearbeitung sowie Zustellung der Erlaubnisbescheide vor dem Aufstellbeginn gewährleistet.

In der Stadt Hof darf erst ab Freitag, 24. Januar 2025, mit Wahlwerbung begonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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