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Vorschlagsliste für das Schöffenamt steht

Die Vorschlagsliste wird im Bürgerzentrum ausgelegt, sodass die vorgeschlagenen Personen eine Woche Zeit haben, um Einspruch zu erheben.

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vorschlagsliste für das Schöffenamt zugestimmt. Die Stadt Hof muss mindestens 163 Personen vorschlagen. Insgesamt haben sich 196 Personen beim Bürgerzentrum beworben. Durch die ausreichende Anzahl an Bewerbungen müssen demnach keine Personen von der Stadtverwaltung vorgeschlagen werden.

„Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die sich für das verantwortungsvolle Amt beworben haben und ehrenamtlich die durchaus fordernden Aufgaben bei Gericht erfüllen möchten. Schöffinnen und Schöffen gehören zum unverzichtbaren Teil unseres Justizsystems und bereichern durch Sachverstand, Berufs- und auch Lebenserfahrung unsere Gerichtsprozesse in Deutschland“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla.

Die Vorschlagsliste wird auf der Homepage der Stadt Hof bekannt gemacht und im Bürgerzentrum ausgelegt, sodass die vorgeschlagenen Personen eine Woche Zeit haben, um Einspruch zu erheben.

Anschließend wird die Liste an das Amtsgericht weitergegeben, welches die Personen, die zum Schöffenamt berufen werden, auswählt. Diese werden darüber schriftlich vom Amtsgericht informiert. Alle anderen Personen, die nicht für das Amt ausgewählt wurden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Stadt Hof bekommt ebenfalls keine Nachricht über die Auswahl des Amtsgerichts.