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Verkehrssicherheit Köditzer Straße/Quetschenweg und Ortsdurchfahrt Haidt

Der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Köditzer Straße/Quetschenweg sowie mit der anstehenden Fahrbahnsanierung in Hof Haidt.

 

Ortsdurchfahrt Hof Haidt

Verantwortlich für die B173, somit auch die Ortsdurchfahrt Haidt, ist das Staatliche Bauamt Bayreuth, da es sich hier um eine Bundesstraße handelt. Herr Zeuschel, Leiter des Bauamtes in Bayreuth, berichtete in der Sitzung des Bauausschusses über die anstehenden Bauarbeiten. Auch die Radweglücke durch Haidt soll damit geschlossen werden.

Bei der Vorstellung des Entwurfes wurden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt: die Führungsform als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Regelbreite von 2,50m plus Sicherheitsabstand; die Fahrbahnbreite wird auf das Mindestmaß von 6,50m zurückgenommen; wann immer möglich sollen Eingriffe in Privatgrundstücke vermieden werden; eine optische und bauliche Trennung der Verkehrsräume. Der Bund trägt 1,2 Millionen Euro der Kosten des Bauprojektes, der Anteil der Stadt beläuft sich auf circa 230 Tausend Euro.

Einen festen Termin für die 510m lange Strecke gibt es noch nicht, da zunächst Vorarbeiten geleistet werden müssen. Aufgrund der zur Baumaßnahme herrschenden Vollsperrung wird es verschiedene Umleitungen für den motorisierten Individualverkehr, LKWs etc. geben; Radfahrer und Fußgänger können passieren.

Zeuschel sagte zu, dass die Anwohner rechtzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung vor Ort über den genauen Ablauf der Bauarbeiten, die Zufahrtsmöglichkeiten zu ihren Häusern, Parkmöglichkeiten und die Umleitungen informiert werden.

 

Köditzer Straße/Quetschenweg

Bezüglich einer möglichen Querungshilfe an der Kreuzung Köditzerstraße/Quetschenweg fand am 3.11.2022 bereits ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Bauausschusses statt, um den Standort für die Querungshilfe zur sicheren Fußgängerquerung, insbesondere für Schulkinder, zu erörtern.

Das Gremium kam bereits vor Ort zum Ergebnis, dass die Querungshilfe nicht zu der erhofften Verbesserung hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduktion führt, sondern die Situation eher verschärft. Außerdem wäre durch ein erforderliches Halteverbot die Anlieferung für den dort ansässigen Handwerksbetrieb nicht mehr möglich.

Das Bauamt schlug daher eine bauliche Einengung an der geplanten Querungsstelle vor, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Die Fahrbahn wird auf 5,50 m reduziert. Mit einer Bordsteinabsenkung auf 2 cm wird der Bereich auch hinsichtlich der Barrierefreiheit positiv verbessert. Die beiden Parkplätze für den Handwerksbetrieb bleiben bestehen.

Dem Beschlussvorschlag wurde, bis auf zwei Gegenstimmen, zugestimmt.