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Themen aus der Stadtratssitzung 13. Februar 2023

Beschlussgegenstände: Gelbe Tonne - Klimaanpassungskonzept - Neue Besetzung in Ausschussgremien

Eine kurze Zusammenfassung der drei Beschlussgegenstände der gestrigen Stadtratssitzung, die alle beschlossen wurden:

 

Systembeschreibung Gelbe Tonne

Stadt und Landkreis Hof haben zusammen mit dem AZV beraten, wie künftig die Entsorgung von Leichtstoffverpackungen mit der Gelben Tonne ablaufen soll. Der Stadtrat hat über folgendes System abgestimmt, welches zum Jahreswechsel eingeführt werden soll.

Private Haushalte bekommen 240-Liter-Tonnen und Mehrfamilienhäuser mit mehr als 20 Personen einen 1.100-Liter-Behälter, die alle in einem 14-tägigen Rhythmus abgeholt werden. Jeder Haushalt soll möglichst bis Ende des Jahres diesen zusätzlichen Behälter erhalten.

Für den Müll, der nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden kann, da diese voll ist, sollen Container an den Wertstoffhöfen bereitgestellt werden. Dort kann auch Verpackungsstyropor entsorgt werden.

Vergleichbare, haushaltsähnliche Anfallstellen, also Stellen, bei denen Verpackungen in Art und Menge wie bei einem Haushalt anfallen (z.B. Kanzleien, Versicherungsbüros, Banken, Schulen, Arztpraxen, Friseure), können auch das System der Gelben Tonne nutzen oder den Müll beim Wertstoffhof abgeben.

Der Entsorger der Leichtverpackungen wird regelmäßig die Tonnen auf Fehlbefüllungen prüfen, also ob Leichtstoffverpackungen mit Restabfall oder Bioabfall gemischt sind. Falls dies der Fall ist, wird ein Aufkleber mit einem Hinweis auf der Tonne angebracht. Dann muss bis zur nächsten Abfuhr nachsortiert werden.

Fehlbefüllungen an zwei aufeinander folgenden Abholtagen führen zu einer Sperrung der Abholung bis zu drei Monate lang. 

Um die Tonnen den jeweiligen Haushalten zuordnen zu können, werden diese markiert.

 

Klimaanpassungskonzept

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Hof zum Klimaschutzkonzept auch ein Klimaanpassungskonzept bekommen soll. Das Klimaschutzkonzept zielt darauf ab, Maßnahmen einzuleiten, die den Klimawandel abwenden sollen, z.B. durch CO₂-Einsparungen.

Beim Klimaanpassungskonzept geht es darum, auf bereits nicht mehr abwendbare Folgen des Klimawandels frühzeitig einzuwirken und konzeptionell damit umzugehen. Schäden durch Starkregen, Hitze und Trockenheit müssen verringert werden. Deshalb ist es essenziell, Handlungsfelder und Potenziale zu identifizieren, zu nutzen und zu fördern. Bei der Stadt Hof wäre das beispielsweise die Einrichtung von Wasserspeichern, Flächenentsiegelung, klimaresiliente Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum sowie um Gebäude herum oder die Nutzung von Wasser als Kühlmöglichkeit für das gesamte Stadtgebiet. Verschattung in Form von großen Bäumen oder Schirmen fällt auch in den Bereich des Klimaanpassungskonzeptes.

Das Konzept betrachtet, inwieweit die Stadt Hof betroffen ist, und entwickelt daraus Handlungserfordernisse im Bereich Klimaanpassung.

Bestandteile eines Anpassungskonzepts sind:

· Bestandsaufnahme – Recherche, Erhebung und Aufarbeitung von Klimadaten – aktuell und zukünftige Entwicklung

· Betroffenheitsanalyse – Identifikation von Betroffenheiten/Hotspots in der Kommune

· Aufnahme der Hotspots in ein klimaangepasstes, nachhaltiges Anpassungsmanagement

· Entwicklung einer Gesamtstrategie zur nachhaltigen Klimaanpassung für die Kommune unter Berücksichtigung von Schnittstellen und Synergien zu anderen Bereichen der Nachhaltigkeit

· Beteiligung von Akteuren zur Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts

· Maßnahmenkatalog

· Empfehlungen für Controlling und Verstetigung sowie Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Frühjahr 2023 ist ein Förderaufruf über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zum „Einstieg in das Kommunale Anpassungsmanagement“ geplant. Für Kommunen ist eine Förderung in Höhe von 80% für die Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts im Erstvorhaben möglich. Finanzschwache Kommunen erhalten 90% Förderung.

Zuwendungsfähig sind maximal 225.000 € brutto für beispielsweise Fachpersonal, externe Dienstleister oder Unterstützung bei der Erstellung des Anpassungskonzepts. Der Eigenanteil der Stadt Hof beträgt 22.500 €.

 

Neue Besetzung in Ausschussgremien

Durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat sich die Besetzungsregelung in Ausschussgremien geändert.

Der BayVGH hat am 19.10.2023 Folgendes entschieden (amtlicher Leitsatz):

„Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Spiegelbildlichkeit dürfen in den kommunalen Vertretungskörperschaften die Vorschriften über Ausschussgemeinschaften (Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO) bei der Verteilung der Ausschusssitze keine Anwendung finden, wenn dadurch eine nach ihrer Größe ausschussfähige Fraktion oder Gruppe nicht mehr in den Ausschüssen vertreten wäre.“

Die Stadt Hof muss sich den neuen Regelungen entsprechend anpassen und neue Besetzungsänderungen beschließen.

Konkret bedeutet das, dass in allen Beiräten mit acht Sitzen die AfD einen Sitz erhalten muss und die Ausschussgemeinschaft der Piratenpartei und der Linken nicht mehr berechtigt ist, an diesen Sitzungen teilzunehmen.

Folgende Beiräte sind von der neuen Rechtsprechung betroffen:

Geschäftsordnungskommission -
Sport- und Freizeitbeirat -
Beirat für Soziales und Inklusion -
Bildungsbeirat -
Verkehrsbeirat -
Feuerwehrbeirat -
Marktbeirat -
Städtepartnerschaftsbeirat -
Generationenbeirat -
Integrationsbeirat -
Umwelt- und Klimabeirat -
Wirtschafts- und Marketingbeirat

Da das Spiegelbildlichkeitsgebot nicht für privat geführte Unternehmen gilt, ist die Besetzung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Hof Energie + Wasser GmbH nicht davon betroffen. Die Ausschussgemeinschaft bleibt weiterhin vertreten.