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Stichtag 15. März: Hundesteuer fällig

Auch für dieses Jahr haben alle Hundehalter in der Stadt Hof wieder ihre Hundesteuer zu zahlen.

Für jeden über vier Monate alten Hund beträgt diese 75 Euro, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung vorliegt. Der Betrag wird grundsätzlich am 15. März eines jeden Jahres fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird.

Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen. Um anfallende Mahngebühren zu vermeiden, kann für die am 15. März 2023 fällige Hundesteuer bis zu diesem Zeitpunkt noch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt werden.

Wer seinen Vierbeiner bei der Stadt Hof noch nicht angemeldet hat, kann dies bei den Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223, nachholen. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 815-1322.