Zum Hauptinhalt springen

Start des Corona-Wochenrückblicks der Stadt Hof

Mit unserem neuen Corona-Wochenrückblick möchten wir über die von der Stadt Hof initiierten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie informieren. Im ersten Teil unseres Rückblickes stellen wir die Ergebnisse für die Woche von Freitag, 2. April, bis Donnerstag, 8. April 2021, vor. Der Wochenrückblick wird zukünftig an jedem Freitag veröffentlicht werden.

Pandemie-Eindämmung

An den insgesamt vier Schnellteststationen in Hof – Freiheitshalle Hof, Diakonie am Campus, Ossecker Stadion und Eisteich in Hof – haben sich insgesamt 701 Personen kostenlos testen lassen. Mit Antigen-Schnelltest lassen sich Menschen identifizieren, die erkrankt sind, aber keine Symptome haben. Die Positivtestquote beträgt  2,00 Prozent. Das bedeutet, dass 14 Personen positiv getestet und anschließend zu einem in diesen Fällen obligatorischen PCR-Test gebeten wurden. Das Ergebnis des PCR-Tests findet dabei keinen Eingang in den Wochenrückblick.
 

Neuinfizierte und genesene Personen

Bei einer Hofer 7-Tage-Inzidenz von 571,7 (Stand 9. April 2021) sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) 262 Personen zu verzeichnen, die in den letzten sieben Tagen neu an Covid-19 erkrankt sind. Dem gegenüber stehen laut RKI 163 Hoferinnen und Hofer, die als genesen gelten.

Kontrollen der Maskenpflicht und der Abstandregeln

Seit dem 2. April 2021 gilt in Hof eine erweiterte Maskenpflicht. So muss auch in der Intensivzone am Untreusee sowie auf allen Kinderspielplätzen, eine Maske getragen werden. In enger Abstimmung mit der Polizei führt der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Hof verstärkt Kontrollen durch. Im Zeitraum von 2. April bis 8. April 2021 wurden deshalb im gesamten Stadtgebiet rund 140 Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen festgestellt. Kontrolliert wurde nicht nur auf Spielplätzen, sondern auch in Einzelhandelsgeschäften, in Supermärkten und auf allen öffentlichen Plätzen sowie - durch die Polizei - auch im privaten Bereich.

Bei 90 Verstößen wurde zuerst nur eine Verwarnung ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um die mildeste Maßnahme bei erstmaligem Verstoß.

In 46 Fällen lag eine Ordnungswidrigkeit vor. Die betroffenen Personen haben sich beispielsweise zum wiederholten Mal nicht an die Masken- oder Abstandsregeln gehalten oder ohne triftigen Grund die Ausgangssperre missachtet. Sie erwartet eine Anzeige und ein Bußgeldverfahren. Die Bußgelder richten sich dabei nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den im zugehörigen Bußgeldkatalog festgeschriebenen Regelsätzen.

Nur durch Testen lassen sich möglichst viele Infektionsfälle früh genug feststellen, um ein größeres Ausbruchsgeschehen zu verhindern. Hierzu erhalten Unternehmen weiterhin Schnelltests als Starthilfe für eigenständige Testungen. Insgesamt wurden bis heute circa 39.000 Tests durch die Stadt Hof an die im Stadtgebiet gelegenen Betriebe verteilt.