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Stadtrat beschließt weiteres Vorgehen mit den Luftfiltern

Der Hofer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das weitere Vorgehen zum Thema Luftfilter entschieden. Es soll vom Vertrag mit der Firma TSR Messtechnik AG zurückgetreten und hilfsweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Die 379 Luftreinigungsgeräte sollen an die Firma TSR Messtechnik zurückgegeben werden. Möglicherweise kommt es hierbei auch zu einem gerichtlichen Verfahren. Alternativ zu einer Beschaffung von nochmals 379 Luftreinigungsgeräten ist der Stadtrat, nach Vorschlag der Verwaltung, Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und den Erkenntnissen des Umweltbundesamtes, zu dem Schluss gekommen, dass für die im März 2021 beschafften 41 Luftreinigungsgeräte neue Geräte angeschafft werden sollen.

Luftreinigungsgeräte sollen zurückgegeben werden

Oberbürgermeisterin Eva Döhla dazu: „Wir haben als Stadtverwaltung und Stadtrat die Sachlage früh in Angriff genommen und nach den Regeln des Vergaberechts alles Notwendige in die Wege geleitet. Unsere Schulen wären seit Monaten vollumfänglich mit Luftfiltergeräten ausgestattet, hätte die beauftragte Firma fristgerecht und den technischen Vorgaben entsprechend geliefert. Die Realität ist eine andere. Das Thema steht nun seit Monaten ganz oben auf der Tagesordnung und beschäftigt mehrere Mitarbeiter im Rathaus. Schließlich ist uns an der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sehr gelegen. Nachdem die Geräte aber technische Mängel aufweisen und eine Nachbesserung bisher nicht stattfand, wollen wir vom Vertrag zurücktreten. Als Stadt sind wir unseren Verpflichtungen nachgekommen und haben mit erheblichem Aufwand versucht, die Situation zu bereinigen. Die Verhandlungen dauern weiter an, ihr Ausgang bleibt abzuwarten.“

 

Der Hintergrund

Seit März 2021 sind 41 mobile Luftfilteranlagen an den Hofer Schulen für die Verbesserung der Luftqualität in den Innenräumen mit kleinen Fenstern vorhanden. Zusätzlich sind seit Februar 2021 in allen Klassenzimmern CO²-Sensoren vorhanden, die im Ampelsystem funktionieren und so der Lehrkraft anzeigen, ob gelüftet werden muss oder nicht. Die mobilen Luftfilteranlagen können aufgrund der Lautstärke nicht oder nur auf niedrigster Stufe während des Unterrichts eingesetzt werden. Die Sensoren verhelfen zu einer besseren Kontrolle der Luftqualität.

Die 379 neuen Geräte der Firma TSR Messtechnik AG, welche nach der EU-weiten Ausschreibung an die Schulen ausgeliefert wurden, sollten auch als Ersatz für diese seit März 2021 erhaltenen Geräte dienen. Die 379 Geräte sind derzeit nicht im Einsatz, da sie durch ein Gutachten bestätigte Mängel aufweisen. Eine Mängelbeseitigung erfolgte trotz mehrfacher Fristsetzung nicht. Lediglich wurden Nachbesserungen am Display vorgenommen, die nicht dazu geführt haben, dass die anderen Mängel beseitigt werden konnten.

 

Erkenntnisgrundlage für die Entscheidung

In der Stadtverwaltung wurde regelmäßig nach entsprechenden Studien zum Einfluss von Luftfiltern auf die Inzidenz gesucht. Da es hierzu keine aussagekräftigen Studien gibt, bezieht sich die Stadtverwaltung auf die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom 30.03.2022.

Hier heißt es: „Mobile Geräte zur Luftreinigung dienen der Reduzierung von in Raumluft enthaltenen Partikeln bzw. Mikroorganismen. Je nach technischer Auslegung (Prinzip, Dimensionierung) sind sie in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Dem Umweltbundesamt liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten.“

Aus Sicht des Umweltbundesamtes werden Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) (Kategorie 1). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben.
  2. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2).
  3. Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3).
     

Das regelmäßige Lüften in den Schulräumen wird durch den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten demnach nicht ersetzt. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Sie dienen als Unterstützung zur Partikel- und potentiellen Virenreduktion in einem Raum. Ergänzend zu den Beschaffungskosten für Luftreinigungsgeräte sind die Kosten für den Energieaufwand sowie laufende Kosten für die Filterwechsel und die regelmäßige Wartung zu berücksichtigen.