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Allgemein­verfügungen verlängert

Stadt und Landkreis Hof haben ihre Allgemeinverfügungen verlängert bis einschließlich 21. März.

Dabei ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

 

 

1. Schulen

Aufgrund des hohen Inzidenzwerts findet an allen Schulen der Stadt Hof ab Montag, den 8. März 2021, wieder Distanzunterricht statt. Unaufschiebbare Prüfungen von Abschlussklassen können in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 m durchgeführt werden.

Im Landkreis Hof gilt hinsichtlich der Schulen weiterhin die Regelung des Freistaates Bayern. D.h. die Abschlussklassen der Gymnasien bleiben im Präsenz- bzw. Wechselunterricht.

Für die Abschlussklassen aller anderen Schularten sieht der Freistaat Bayern Präsenz- bzw. Wechselunterricht ab dem 15. März 2021 vor. Dies gilt nach aktuellem Stand auch für die Abschlussklassen im Landkreis Hof. 
 

2. Alten- und Pflegeheime:

Die Testung von Personal in Alten- und Seniorenresidenzen, vollstationären Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurde neu geregelt. Hintergrund ist, dass die bis dato auf Grund einer Regelung des Freistaates Bayern vorgesehene Testpflicht durch ein Urteil des VGH außer Kraft gesetzt wurde.

In Stadt und Landkreis Hof gilt daher: Mitarbeiter der genannten Einrichtungen müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen.

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof gelten weiterhin.

Die Allgemeinverfügung mit Regelungen zu den Grenzgängern und Grenzpendlern wird verlängert bis zum 28.03.2021.