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Stadt Hof hebt zwei Allgemein­verfügungen zum Schutz vor Geflügelpest auf

Mit einer Allgemeinverfügung hebt die Stadt Hof Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) ab dem 1. Mai auf.

Vogelgrippe

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Hof zum Schutz vor Geflügelpest vom 11. März 2021 und vom 13. April 2021 werden ab dem 1. Mai 2021 aufgehoben. Somit sind ab Samstag Geflügel-Ausstellungen, Geflügelmärkte und Geflügelschauen wieder erlaubt, die Stallpflicht für Vögel entfällt. Das Verbringen und Freilassen von Vögeln sowie die Jagd auf Federwild sind wieder erlaubt. Katzen und Hunde dürfen wieder frei herumlaufen.

Die in der Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2021 festgelegten Regelungen, wie beispielsweise Hygienemaßnahmen an Ein- und Ausgängen von Ställen, gelten weiterhin.

In seiner Aktualisierung der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) für das Auftreten von Geflügelpest (HPAI) in Bayern vom 27. April 2021 kommt dieses zum Ergebnis, dass das Risiko einer HPAIV-Einschleppung in Geflügelbestände in Bayern in allen Landkreisen bis zur Stufe gering zu bewerten ist. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat daraufhin mitgeteilt, dass, sofern nichts entgegensteht, die Aufhebung der Stallpflicht von Geflügel durch die Kreisverwaltungsbehörde veranlasst werden kann. Am 30. April 2021 erhielt die Stadt Hof in dem Verdachtsfall eines Haushuhnes ein negatives Untersuchungsergebnis hinsichtlich HPAI. Nach Auffassung der Stadt Hof können die angeordneten Restriktionen daher entfallen.