Regierung von Oberfranken genehmigt Haushalt 2024
Das Genehmigungsschreiben der Regierung von Oberfranken ist bei der Stadt Hof eingetroffen. Mit positiven Nachrichten: Der Haushalt 2024 ist unter Auflagen genehmigt worden.
Das Volumen des Verwaltungshaushalts beträgt 194.656.950 Euro und 31.043.250 Euro im Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im kameralen Kernhaushalt betragen 12.550.690 Euro. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen speziell für den Bauhof belaufen sich auf 3.240.680 Euro.
52.703.000 Euro betragen die Verpflichtungsermächtigungen im kameralen Kernhaushalt für Baumaßnahmen, die über das Jahr 2024 hinausgehen.
Oberbürgermeisterin Eva Döhla: „Ich freue mich besonders über die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen: Damit können Baumaßnahmen im Bereich der Schulen wie zum Beispiel die CWS-Grundschule oder auch die Brücken finanziert werden. Notfalls wäre auch eine zusätzliche Kreditaufnahme in den Folgejahren so möglich.“
Auflagen der Regierung
Die Stadt Hof muss ihre Einnahmemöglichkeiten vollständig ausschöpfen und prüfen, wie diese gestärkt werden können. Insbesondere sollen Gebühren, wie z.B. Parkgebühren, überprüft und ausgeweitet werden. Sollten über- oder außerplanmäßige Einnahmen erzielt werden, ist die Kreditaufnahme zu reduzieren. Dies wird abschließend am Jahresende geprüft. Weiter schreibt die Regierung, dass das neue Haushaltskonsolidierungskonzept konsequent umgesetzt werden muss. Im September wird die Stadt Hof eine Zusammenstellung der umgesetzten Punkte präsentieren.
Freiwillige Leistungen müssen eingeschränkt werden. Diese dürfen nur nach Haushaltslage gewährt werden. Neue freiwillige Leistungen sollten vermieden werden, um so die Summe an freiwilligen Leistungen zu reduzieren.
Stadtkämmerer Peter Fischer sieht sich durch die Regierung von Oberfranken in seiner Einschätzung der angespannten finanziellen Lage bestätigt. Dennoch ist laut Fischer die Genehmigung der Kreditaufnahme richtig, nachdem es sich bei den genehmigten 12.550.690 Euro zu 11.661.760 Euro um Kreditaufnahmen für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung geht, also um die Finanzierung einer Einrichtung, die vollständig über Gebühren und Beiträge finanziert wird.