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Mietspiegel: Befragung von Hofer Mietern und Vermietern startet im Januar 2024

In Hof werden in Kürze zufällig ausgewählte Mieter ein Anschreiben der Stadt Hof sowie einen Fragebogen zur Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit ihrer Wohnung erhalten.

Die Beantwortung der Fragen für Mieter ist analog oder online möglich. Ausgewählte Vermieter bekommen mit einem Anschreiben einen Zugangsschlüssel für den online auszufüllenden Fragebogen und werden direkt telefonisch oder per Mail kontaktiert. Auf Wunsch können sich Vermieter auch Papierfragebögen zuschicken lassen.

Der Mietspiegel wird gemeinsam mit dem Mieterverein Hof und Umgebung e.V. und dem Haus- und Grundbesitzerverein Hof/Saale e.V. erstellt, die die Erhebung ausdrücklich unterstützen. Die Mietspiegelreform, die seit Juli 2022 gilt, sieht eine Auskunftspflicht bei den Befragungen zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln vor.

Zuletzt wurde in Hof im Juni 2020 ein qualifizierter Mietspiegel veröffentlicht und im Juni 2022 an die Preisentwicklung angepasst. Ein qualifizierter Mietspiegel bietet einen objektiven Überblick über das aktuelle Mietenniveau im frei finanzierten Wohnungsmarkt. Er gibt die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete an, die für vergleichbare Wohnungen und Häuser gezahlt wird. Er dient damit sowohl den Interessen der Mieter- als auch der Vermieterseite. Daneben stellt er für auswärtige Interessenten eine wichtige Informationsquelle dar.

Ein qualifizierter Mietspiegel bildet eine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Möglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mietänderung im Sinne des § 558 BGB zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Mit der Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels der Stadt Hof wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg beauftragt. In Hof werden dazu 5000 Wohnungen angeschrieben.

Aufbauend auf den Daten des qualifizierten Mietspiegels wird ALP gleichfalls die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) ermitteln. Sowohl der qualifizierte Mietspiegel als auch die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft sollen voraussichtlich zum 01.06.2024 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier.