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Medizinische Masken sind Pflicht

Besuch städtischer Dienststellen

Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen und den sich ausbreitenden Virusmutationen müssen Bürgerinnen und Bürger ab sofort bei unabdingbar notwendigen Besuchen städtischer Dienststellen eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2-Maske tragen. Diese Masken verhindern die Verbreitung von Speichel- und Atemtröpfchen und dienen sowohl zum Schutz des Gegenübers als auch des Trägers. Alltags- oder „Community“-Masken, Schals, Tücher oder ähnliches, sind beim Besuch städtischer Dienststellen nicht ausreichend.

Die Eingänge der städtischen Dienstgebäude werden entsprechend gekennzeichnet.

Seit dem 6. Februar 2021 können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine im Bürgerzentrum auch online planen.
Dafür steht die Website bereit:

Termine reservieren