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Leistungen für ukrainische Geflüchtete – Übergang zum Jobcenter

Derzeit leben in der Stadt Hof knapp 850 Geflüchtete aus der Ukraine, die hier Schutz gefunden haben. Das ist für die Stadt Hof eine Überquote von 84,4 % (Stand 27.05.2022), das bedeutet 375 Geflüchtete mehr, die Hof aufgenommen hat. Somit ist Hof in ganz Bayern die Spitze. Die Kreisfreie Stadt Bamberg hat eine Überquote von 28,0 %, Bayreuth 11,1 % und Coburg 29,2 %. Alle oberfränkischen Landkreise hingegen erfüllen nicht die Quote von 100 %.

Übergang zum Jobcenter

besonderen Herausforderungen zu aller Zufriedenheit zu bewältigen.

Die Stadt Hof leistet einen enormen Beitrag, um diese humanitäre Ausnahmesituation zu bewältigen. Die hohe Überquote verlangt von der Stadtverwaltung und besonders vom Sachgebiet Ausländerwesen sowie dem Sachgebiet Soziale Leistungen und Hilfen viel Einsatz.

„Ich danke den Mitarbeitenden für ihren Einsatz, der weit über das normale Arbeitsmaß hinausgeht, und werbe um Verständnis bei Verzögerungen. Hier versucht wirklich jeder sein Bestes und insgesamt ist der Stadtverwaltung die Krisenbewältigung dank des Engagements aller Beteiligten auch sehr gut gelungen. Mir ist wichtig, dass die Menschen aus dem Kriegsgebiet, die bereits in Hof sind, hier gut und sicher ankommen können. Das werden wir weiter mit ganzer Kraft unterstützen. Bei der Verteilung neuer Geflüchteter muss die Stadt Hof vorerst allerdings hintenanstehen. Hinsichtlich Finanzierung und Personal muss von staatlicher Seite zudem über weitere Entlastungsmöglichkeiten nachgedacht werden – gerade für Städte wie Hof, die einen besonders großen Beitrag bei der Integration der Menschen leisten“, sagt Oberbürgermeisterin Eva Döhla zur Situation. Personen, die bereits in Hof sind werden auf keinen Fall wieder weggeschickt. Es sollten künftig auch andere Kommunen mit Unterquote bei der Verteilung mehr Personen aufnehmen.

 

Änderung der Öffnungszeiten – Asylstelle auch nachmittags erreichbar

Um den Anliegen der ukrainischen Geflüchteten bestmöglich nachzukommen und den Service weiter zu verbessern, öffnet die Asylstelle zusätzlich auch nachmittags.

Die neuen Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag:     8:00 – 12:00 Uhr

 

Zuständigkeit des Jobcenters ab 01. Juni 2022

Ab dem 01.06.2022 betreut das Jobcenter die ukrainischen Geflüchteten, da sich die Zuständigkeiten neu geregelt haben. Sie werden den im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Somit haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter (SBG II) oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (SGB XII). Somit stehen den Geflüchteten alle Hilfsangebote des Jobcenters zur Verfügung.

Bei Hilfebedürftigkeit müssen die Leistungen beim Jobcenter oder beim Sozialamt (Schloßgasse 7 in Hof) jeweils neu beantragt werden.

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist in jedem Fall der Besitz eines Aufenthaltstitels, einer Fiktionsbescheinigung oder einer Bescheinigung, dass der Aufenthaltstitel bestellt wurde. Für die zukünftige Überweisung der Leistungen ist außerdem ein deutsches Konto erforderlich.

Nach Prüfung und Bewilligung der Anträge, erhalten die Personen einen Bescheid, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt der Stadt Hof gewährt werden können.

Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Personen übergangsweise weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache in der Asylstelle erforderlich. Einen Termin für die Vorsprache können ukrainische Geflüchtete entweder online auf der Website der Stadt Hof, über die Terminhotline mit der Nummer 09281 815 7990, jeweils montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr oder per Mail an soziales@stadt-hof.de vereinbaren.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die eine Rente wegen Alters beziehen oder zum Stichtag 01.06.2022 mindestens 65 Jahre und 10 Monate alt sind, sind von den Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ohne Begleitung eines Elternteils haben ebenfalls keinen Anspruch beim Jobcenter.

Diese Personen können ab 01.06.2022 einen Antrag auf Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Stadt Hof stellen. Voraussetzung ist jeweils das Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung und/oder eines Aufenthaltstitels. Zur Beantragung der Leistungen wird um Übersendung folgender Unterlagen gebeten:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Wahl der Krankenkasse.
  • Kopie des Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung, sobald diese Unterlagen vorliegen.
  • Lückenlose Kontoauszüge des deutschen Kontos ab der Kontoeröffnung.
  • Lückenlose Kontoauszüge des ukrainischen Kontos für die Zeit ab 01.03.2022.
  • Unterlagen bzgl. ukrainischer Rente.
  • Mietvertrag

Die jeweiligen Antragsunterlagen sollen mit dem Vermerk „Sozialamt – Grundsicherung“ per Post an die Stadt Hof gesendet werden oder in den Briefkasten in der Klosterstr. 3, 95028 eingeworfen werden.

 

Informationen zu Wohnraum

Für ukrainische Geflüchtete werden weiterhin Wohnmöglichkeiten gesucht. Wohnungen können über die Wohnraumbörse der Integreat App angeboten werden.

Hoferland Wohnraum