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Halbseitige Sperrung des Luftstegs

Aufgrund der erforderlichen Erneuerung des Bodenbelags auf dem Brückenbauwerk ist dieses momentan nur einseitig mit Einschränkungen passierbar.

Da voraussichtlich witterungsbedingt die Erneuerung des Belags im Jahr 2023 nicht mehr fertiggestellt werden kann, wird die Einschränkung bzw. halbseitige Sperrung bis ins Frühjahr 2024 bestehen bleiben.

Die Stadt Hof versucht die Passierbarkeit des Brückenbauwerks über die Wintermonate aufrechtzuerhalten. Die Stadtverwaltung bittet weiterhin um Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme beim Passieren des Luftstegs.