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Klarstellung: Vergabepraxis der Stadt Hof – Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot

Beispiel Luftfilter für die Hofer Schulen

Die Stadt Hof stellt klar, dass im Rahmen der Vergaben der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt. Generell ist der Gestaltungsspielraum im Hinblick auf Vergaben eingeschränkt. Es gibt Vorschriften und Abläufe, die bei den Vergabeverfahren zwingend zu beachten sind, insbesondere auch im Hinblick auf den Zuschlag. Der Zuschlag wird nicht auf das günstigste Angebot, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Diese Vorgabe wird auch von der Stadt Hof beachtet. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich weder allein, noch überwiegend nach dem Preis, auch wenn eine Preis- und Kostenkomponente stets zu berücksichtigen ist. Entscheidend ist vielmehr, welches Angebot für den öffentlichen Auftraggeber das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Das bedeutet, dass neben dem Preis in der Regel auch qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien herangezogen werden, die bei der Wertung der Angebote Berücksichtigung finden. Dies trifft auch auf EU-Ausschreibungen zu.

Beispiel Luftfilter für die Hofer Schulen

Bei jeder Ausschreibung ist das günstigste Angebot nicht das primäre Kriterium. Bei den Luftfiltern beispielsweise, die nach Hof geliefert wurden, sind es – neben den genannten Kriterien des Anschaffungspreises, der Folgekosten und der Lieferzeit – auch technische, ökologische und nutzerbezogene Aspekte, wie z.B. im Bereich der Servicequalität. Kann ein Kundendienst gewährleistet werden, der innerhalb von zwei Tagen aktiv werden kann oder können Ersatzgeräte in angemessener Stückzahl gestellt werden? All diese Fragen sind nicht nur in der Ausschreibung beinhaltet, sondern sind auch Qualitätsstandards der Stadt Hof.

Kritik an der Vergabepraxis der Stadt Hof haltlos

Die im Artikel der Frankenpost vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „FAB kritisieren Vergabepraxis der Stadt Hof“ beschriebenen Argumente sind haltlos und nicht nachvollziehbar.