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Kein Kinderreisepass mehr ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem 1. Januar 2024 NICHT mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zur Verfügung. Diese sind jedoch aufgrund der Herstellung durch die Bundesdruckerei erst nach entsprechenden Produktions- und Lieferzeiten, ca. 3 bis 4 Wochen, erhältlich und können nicht wie der bisherige Kinderreisepass sofort mitgenommen werden. 

Auskunft, welches Dokument ein Kind für eine Reise benötigt, gibt das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf keine verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.