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Informationen zum 365-Euro-Ticket für Schüler in der Stadt Hof

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das sogenannte 365-Euro-Ticket zu erwerben.

Ab dem 01.01.2024 tritt die Stadt Hof und auch der Landkreis Hof dem VGN-Verbundgebiet bei. Somit besteht ab diesem Zeitpunkt für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das sogenannte 365-Euro-Ticket zu erwerben, welches für ein Jahr im gesamten VGN-Gebiet gilt. Die Fahrkarte ist grundsätzlich für ein gesamtes Schuljahr inklusive August, also vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres gültig und wird im Einführungsjahr ausnahmsweise anteilig für die Monate Januar bis August 2024 ausgegeben.

 

Wie funktioniert das 365-Euro-Ticket?

 

Das 365-Euro-Ticket besteht aus zwei Teilen: dem Verbundpass und der Wertmarke für den jeweiligen Monat. Nur in Kombination der beiden Bestandteile besitzt die Fahrkarte ihre Gültigkeit und kann verwendet werden. Wenn kein Verbundpass vorliegt, so gilt die Wertmarke nicht als Fahrkarte.

 

Wie funktioniert die Fahrkartenausgabe?

 

Der Verbundpass des VGN muss grundsätzlich von der Schülerin oder dem Schüler selbst in einem VGN-Verkaufsbüro beantragt werden. Hierzu muss ein entsprechender Bestellschein ausgefüllt und im Verkaufsbüro abgegeben werden; anschließend erhält der Schüler oder die Schülerin den Verbundpass. Auf diesem wird die jeweilige Monatswertmarke eingeschoben und die Fahrkarte erlangt Gültigkeit.

Im Einführungsjahr ist ein anderes Verfahren notwendig. Alle Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern sind von der Stadt Hof in dieser Woche schriftlich informiert worden, um rechtzeitig einen Verbundpass des VGN zu beantragen. Dem Schreiben liegen wichtige Hinweise und Merkblätter sowie der Bestellschein für den Verbundpass bei.

Der Bestellschein kann bis zum 31.10.2023 im Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben werden, das ihn anschließend an die Stadt Hof verschickt. Die Stadt Hof wird die Verbundpässe sowie die Wertmarken gesammelt an die Schulen ausliefern, sodass die Schüler ihr 365-Euro-Ticket in der Schule erhalten.

 

Wie verhält es sich mit einem Austritt während des Schuljahres?

 

Schüler, welche während des Schuljahres austreten, müssen grundsätzlich die restlichen Monatswertmarken in der Schule oder bei der Stadt Hof abgeben. Sollte ein Schulwechsel innerhalb der Stadt Hof stattfinden, bittet die Stadt Hof um entsprechende Mitteilung.

 

Was ist zu tun bei Eintritt während des Schuljahres?

 

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin nach dem 01.01.2024 oder im Umstellungsmonat Dezember 2023 eintreten, muss wie gewohnt ein Erfassungsbogen gestellt werden (Schulantrag Online www.schulantrag.de bzw. in Papierform „Antrag auf Schülerbeförderung“ bei den Sekretariaten) gestellt werden.

Der Schüler muss im Anschluss einen Verbundpass beim jeweiligen Verkaufsbüro beantragen. Die Standorte werden noch veröffentlicht.

 

Ist dieser Ablauf in jedem Schuljahr notwendig?

 

Bis zum 14. Lebensjahr muss der Verbundpass einmalig beantragt werden. Ab dem 15. Geburtstag müssen Schüler jährlich einen neuen Verbundpass, den sogenannten Verlängerungspass, beantragen. Dieser muss lediglich von der Schule bestätigt werden und anschließend im VGN-Verkaufsbüro beantragt werden.

Generell können alle Verbundpässe dann bei den eingerichteten VGN-Verkaufsbüros beantragt werden.

Im kommenden Schuljahr 2024/2025 erhalten die Schulen Wertmarkenbögen, welche an die Schüler ausgegeben werden.

 

Die Verbundpassnummer

 

Jeder Verbundpass hat eine Verbundpassnummer. Diese muss auf die monatlichen Wertmarken geschrieben werden. Die Verbundpassnummer sollte jedoch nicht auf alle Folgewertmarken geschrieben werden, da ansonsten die Wertmarken bei Rückgabe nicht mehr weiterverwendet werden können.

 

Der Landkreis Hof verfährt bei der Ausgabe der Tickets ähnlich. Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Landkreises.