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Hundesteuer – Hunde müssen Marken tragen

Halterinnen und Halter von Hunden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, bei Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund die Hundehaltung bei der Stadt Hof anzumelden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Hof ein Hundesteuerkennzeichen aus, die Hundesteuermarke. Der Hund muss die Hundesteuermarke immer außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar tragen. Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadtverwaltung Hof die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

In der nächsten Zeit sind verstärkte Kontrollen geplant, da städtische Mitarbeitende im Außendienst vermehrt Hunde ohne Marke bemerkten.

Noch nicht erfolgte Anmeldungen von Hunden können beim Fachbereich 20 – Stadtkämmerei, Liegenschaften nachgeholt werden. Die Hundesteueranmeldung ist auch elektronisch möglich. Das entsprechende Hundesteueranmeldeformular ist auf der Homepage der Stadt Hof bereitgestellt:

https://www.hof.de/rathaus-service/buergerservice/onlineservices/formulare

Die Hundesteuermarke wird anschließend mit entsprechendem Bescheid dem Besitzer zugeschickt. Die Marke ist kostenfrei, auch bei Austausch einer beschädigten Marke oder bei Verlust.