Zum Hauptinhalt springen

Geflügelpest bei Wildvogel in Hof nachgewiesen

In der Stadt Hof ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei einem verendeten Schwan wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurde deshalb das Gebiet der Stadt Hof zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt.

Schutzmaßnahmen angeordnet

Die Stadt Hof hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 14. April 2021 in Kraft tritt. Gehaltene Vögel dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet gebracht werden. Darüber hinaus ist es verboten, gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freizulassen. Die Jagd auf Federwild ist ebenso verboten. Hunde und Katzen dürfen im gesamten Stadtgebiet Hof nicht frei herumlaufen. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Ein enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information an das Veterinäramt der Stadt Hof gebeten.

Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern finden sich auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Hof finden Sie hier.