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Einfacher Bebauungsplan "Wohnen am Walburgerweg"

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) 
-Internetveröffentlichung- 

Lage des Plangebietes:
Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 1024 vom 22.04.2024 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes "Wohnen am Walburgerweg"“ einschließlich Begründung gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird

vom 08.05.2024 bis einschl. 14.06.2024 

auf der Homepage der Stadt Hof unter Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.

Es handelt es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, mit dem ein innerstädtisches Flächenpotenzial im Rahmen einer zielgerichteten Entwicklung wieder für Wohnzwecke verfügbar gemacht werden soll. 

Da die zulässige Grundfläche nach § 19 (2) BauNVO unter 20.000 m² liegt kann zudem von einer Vorprüfung des Einzelfalls abgesehen werden.  Der Entwurf des Bebauungsplanes „"Wohnen am Walburgerweg"“ wird daher gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Mo und Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung, Karolinenstr. 17, 1. Stock öffentlich ausgelegt. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. 
Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung(at)stadt-hof.de übermittelt werden.  
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung erklärt werden. 
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Nennung von Name und Anschrift des Verfassers sinnvoll, die Mitteilung über die Behandlung der Stellungnahme (Abwägungsergebnis) ist sonst nicht durchführbar. Ohne mögliche Zuordnung einer Äußerung kann die Einschätzung privater Belange erschwert sein. 
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. 

Unter dem Link https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/bauleitplaene-im-verfahren finden Sie die Datenschutzinformationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. 

Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3, § 4a Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch –BauGB-).

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan

Begründung

zu ändernder Bebauungsplan