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Beteiligungsbericht der Stadt Hof

Nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

für das Jahr 2019

Der Beteiligungsbericht für die Stadt Hof (Stand 31.12.2019) wurde erstellt. Alle Bürger können diesen Beteiligungsbericht bei der Stadt Hof einsehen. Die Einsichtnahme kann in der Stadtkämmerei der Stadt Hof, Klosterstrasse 3, 2. Stock, Zimmer 215, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 09281/815-1310 erfolgen und ist auch hier möglich:

 Beteiligungsbericht 2019

 Beteiligungsbericht 2019 Zusammenfassung