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Einfacher Bebauungsplan „Schule am TPZ"

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) 
-Internetveröffentlichung- 

Lage des Plangebietes:
Das ca. 0,3 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Moschendorf zwischen dem Therapeutisch Pädagogischem Zentrum (TPZ) der Lebenshilfe, dem Sportpark Untreusee sowie dem Hotel am Untreusee. Es handelt sich hierbei um eine Fläche ehemaliger Tennisplätze.

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 1023 vom 22.04.2024 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes "Schule am TPZ"“ einschließlich Begründung gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird

vom 08.05.2024 bis einschl. 14.06.2024

auf der Homepage der Stadt Hof unter Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.

Es handelt es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, mit der Planung einer Gemeinbedarfsfläche wird eine Erweiterungsmöglichkeit für einen bestehenden Schulbau geschaffen und brachliegende Flächen können einer neuen Nutzung zugeführt werden. 

Da die zulässige Grundfläche nach § 19 (2) BauNVO unter 20.000 m² liegt kann zudem von einer Vorprüfung des Einzelfalls abgesehen werden.  Der Entwurf des Bebauungsplanes „"Schule am TPZ"“ wird daher gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan, der abweichend von den Bebauungsplanfestsetzungen ein Sondergebiet Tennisanlage darstellt, nicht im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, sondern im Wege der Berichtigung angepasst.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr, Mo und Do. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) oder nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung, Karolinenstr. 17, 1. Stock öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. 
Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung(at)stadt-hof.de übermittelt werden.  
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung erklärt werden. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Nennung von Name und Anschrift des Verfassers sinnvoll, die Mitteilung über die Behandlung der Stellungnahme (Abwägungsergebnis) ist sonst nicht durchführbar. Ohne mögliche Zuordnung einer 
Äußerung kann die Einschätzung privater Belange erschwert sein. 
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. 

Unter dem Link https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/stadtplanung/bauleitplaene-im- verfahren finden Sie die Datenschutzinformationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. 

Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3, § 4a Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch –BauGB-).

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan

Begründung

zu ändernder Bebauungsplan