Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
Bayernweite Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest
Beispielsweise sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten sowie die Fütterung von Wildvögeln. Außerdem gilt eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die im Rahmen des mobilen Handels Tiere abgeben. Insgesamt soll so der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel bestmöglich vermieden werden. Bei weiteren Fragen steht das Ordnungsamt sowie das Veterinäramt zur Verfügung.
Nicht zu füttern sind Wildvögel. Hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel.
Details zur Allgemeinverfügung: https://www.hof.de/hof/media/files/Allgemeinverf-gung-Nr.-32-35-2021.pdf