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3G- Regelung

Ab dem 03.01.2022 gilt für den Zugang zum Rathaus und allen städtischen Verwaltungsgebäuden die 3G-Regel.

In städtischen Verwaltungsgebäuden ab dem 03.01.2022

Das bedeutet, Zutritt haben nur Personen, die getestet, genesen oder geimpft sind. Dies ist mit einem prüfbaren Genesungs-/Impf- oder Testzertifikats nachzuweisen, beispielsweise der Corona-App, der CovPass-App oder einem Impfpass in Papierform. Das Testzertifikat ist ebenfalls als Papiernachweis vorzulegen.

Im Eingangsbereich befindet sich eine Einlasskontrolle, um die Nachweise zu prüfen. Falls kein entsprechender Nachweis vorliegt, ist der Zutritt leider nicht möglich.

Zudem besteht auch weiterhin für Besucherinnen und Besucher des Rathauses, sowie allen städtischen Außenstellen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die beschriebenen Maßnahmen dienen dazu, das Infektionsgeschehen zu minimieren und so auch zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses beizutragen, damit die Verwaltungsstrukturen bestmöglich aufrechterhalten werden können.