Stadt Hof mit einer Inzidenz von über 35
Was ab Montag, den 30.08.2021 gilt
Ab Montag, den 30. August gelten folgende Regeln
Grundsätzlich gilt: Alle Veranstaltungen, Dienstleistungen, Gastronomie oder Freizeitangebote in geschlossenen Räumen können nur mit einem Testnachweis gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier besucht werden. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind geimpfte oder genesene Personen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Weitere Informationen des Staatsministeriums für Schüler
Schülerinnen und Schüler, die sich auf diese Ausnahme berufen, müssen deren Voraussetzungen glaubhaft machen. Hierfür reicht bei Schülerinnen und Schülern mit Schulort in Deutschland aus, dass sie durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises, einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung oder auf andere Weise, etwa Vorlage eines Schülertickets nebst einem amtlichen Ausweispapier, bestätigen können, dass sie im jeweiligen Schuljahr die Schule besuchen. Zur Vereinfachung der Abläufe ist es nicht erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie im Rahmen des Schulbesuchs auch tatsächlich negativ getestet wurden.
Weitere Informationen
Den genauen Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Hof finden Sie hier: https://www.hof.de/hof/media/files/Bek_35_-berschreitung_final-gez-08-2021.pdf. Weitere Informationen hier: https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/corona-pandemie-02.php