Hofer Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel bildet eine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Möglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mietänderung im Sinne des §558 BGB zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.

Mietenniveau
... und Angemessenheitsgrenzen
Ein qualifizierter Mietspiegel bietet einen objektiven Überblick über das aktuelle Mietenniveau im frei finanzierten Wohnungsmarkt. Er gibt die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete an, die für vergleichbare Wohnungen und Häuser gezahlt wird. Er dient damit sowohl den Interessen der Mieter- als auch der Vermieterseite. Daneben stellt er für auswärtige Interessenten eine wichtige Informationsquelle dar.
Mit der Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels der Stadt Hof wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg beauftragt. In Hof wurden dazu 5000 Wohnungen angeschrieben.
Aufbauend auf den Daten des qualifizierten Mietspiegels hat das ALP Institut gleichfalls die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) ermittelt.
Sowohl der qualifizierte Mietspiegel als auch die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft treten zum 01.06.2024 in Kraft.

Online-Mietenrechner
Mit dem Online-Mietenrechner können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Mietwohnung berechnen.
Ausgehend von der Wohnfläche der Wohnung wird zuerst eine Basis-Nettomiete berechnet. Anschließend werden Zu-/Abschläge zur Basis-Nettomiete je nach Lage, Baualter, Ausstattung, Beschaffenheit, Art der Mietwohnung ermittelt. Als Ergebnis erhält man eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete.
Der Online-Mietenrechner der Stadt Hof konnte dank der Unterstützung des Vereins Haus & Grund e. V. verwirklicht werden. Der Verein vertritt die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich an Frau Tanja Daßler wenden.
mietspiegel(at)stadt-hof.de | |
Telefon | 09281 / 815 – 1250 |
Downloads
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel
Neue Angemessenheitsgrenzen der Leistungen für Bedarfe der Unterkunft ab dem 01.06.2022
(30.05.2022, 52 kB)