Zum Hauptinhalt springen

Anpassung der Entgeltordnung für städt. Schulräume, Sportanlagen und Kunsteislaufbahn

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist eine Anpassung der Entgeltordnung für Schulräume, Turn- und Sporthallen sowie Freisportanlagen beschlossen worden.

Auch bei den Eintrittspreisen der städtischen Kunsteislaufbahn „Am Eisteich“ sind Änderungen vorgenommen worden.

In den Jahren 2012, 20218, 2019 und 2022 hat das Gremium bereits die Entgeltordnung überarbeitet. Angesichts der Preissteigerungen seit 2019 und im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung erhöhten sich die Nutzungsentgelte nun um etwa 17 Prozent. Diese Anpassung tritt zum 1. September 2024 in Kraft.

Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2025 das Nutzungsentgelt für sämtliche städtische Sportanlagen, einschließlich des Schulhallenbades, dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent unterworfen, gemäß des Umsatzsteuergesetzes zur Ausweitung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.

Es ist zu beachten, dass die Steuerfreiheit für städtische Schulräume weiterhin besteht, während für Turn- und Sporthallen, Schulhallenbäder sowie Freisportanlagen ab dem 1. Januar 2025 die derzeit geltende Mehrwertsteuer auf die Kostensätze der Entgeltordnung aufgeschlagen wird.

Mit den Kostensätzen der Entgelte sind die Aufwendungen für Heizung, Beleuchtung, Strom, Reinigung, Müllabfuhr und sonstige Nebenkosten grundsätzlich abgegolten. Ein eventueller Verbrauch von Materialien wird gesondert berechnet.

 

Eintrittspreise Eisteich 2024

 

Entgeltordnung Turnhallen, Schulräume, Sport- und Freisportanlagen 2024