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Ukraine-Krise die aktuelle Lage in Hof.

Derzeit halten sich nach unserer Kenntnis 759 ukrainische Geflüchtete in der Stadt Hof auf.

Derzeit halten sich nach unserer Kenntnis 759 ukrainische Geflüchtete in der Stadt Hof auf.

Unser Ziel ist es nach wie vor, die Menschen bestmöglich unterzubringen und allen Anliegen nachzugehen. Auch Geflüchteten oder ausländischen Personen, die sich bereits in Hof vor der Ukraine-Krise aufgehalten haben, möchten wir umfangreiche Hilfe anbieten. Es werden alle Unterstützungssuchende und deren Anliegen im Ausländer-, im Sozialamt und auch im Jobcenter gleichbehandelt. Auch Schutzsuchende mit Behinderung oder mit Pflegebedarf werden entsprechend betreut.

Registrierung im Ausländeramt funktioniert

Die technischen Probleme bei der Registrierung im Ausländeramt sind behoben. Die PIK-Registrierung, bei der die persönlichen Daten aufgenommen werden, ein Foto gemacht wird und die Fingerabdrücke genommen werden funktioniert. Die Kolleginnen und Kollegen registrieren derzeit 15 Personen am Tag mit einer steigenden Tendenz.

Ukrainische Geflüchtete sollen Grundsicherung bekommen

Ein Bund-Länder-Beschluss ebnet den Weg dafür, dass ab 01.06.2022 ukrainische Geflüchtete Grundsicherung. Anstatt Asylbewerberleistungen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Das Gesetzgebungsverfahren ist hierzu aktuell noch nicht abgeschlossen und die Städte warten auf konkrete Anwendungshinweise. 

Terminvereinbarung im Sozialamt

Ukrainische Geflüchtete haben zwei Möglichkeiten, um einen Termin im Sozialamt zu vereinbaren. Die Termine zur persönlichen Vorsprache können jederzeit auf der Website der Stadt Hof oder über die Telefonhotline 09281 815-79990 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr vereinbart werden.

Für eine Leistungsgewährung wird eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt benötigt. Außerdem muss ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG im Ausländeramt gestellt werden und für die zukünftige Überweisung der Leistungen ist eine deutsche Bankverbindung nötig.