Stadt und Landkreis Hof verlängern Allgemeinverfügungen
In Stadt und Landkreis Hof werden die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen bis einschließlich 11. April 2021 verlängert.
Damit gilt unter anderem weiterhin:
An allen Schulen der Stadt Hof findet weiterhin Distanzunterricht statt. Unaufschiebbare Prüfungen von Abschlussklassen können in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 m durchgeführt werden.
Im Landkreis Hof findet für Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen weiterhin Präsenz- und Wechselunterricht statt.
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof, die insbesondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken festlegen (zu finden unter https://www.landkreis-hof.de/weitere-massnahmen-im-landkreis-hof/ und https://www.landkreis-hof.de/weitere-massnahmen-in-der-stadt-hof/) behalten ebenfalls bis einschließlich 11. April ihre Gültigkeit.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Hof finden Sie hier.
Kontakt
Stadt Hof
Klosterstr. 1
95028 Hof
+49 (0)9281 815 0
+49 (0)9281 815 1199
post@stadt-hof.de
www.hof.de
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