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Stadt und Landkreis Hof erlassen Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

In Stadt und Landkreis Hof gelten ab heute verschärfte bayernweite Regeln für Geflügelhalter, die bis zu 1.000 Vögel halten. Für Großbetriebe sind die Regelungen schon seit längerem in Kraft.

Stadt und Landkreis Hof haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 2. Februar 2021 gilt. Mit dieser werden verschärfte Regeln wirksam, die die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern sollen. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Im Landkreis Bayreuth war laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz am 29. Januar 2021 ein Vogelgrippe-Fall bei einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern bekannt geworden. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt, die Tiere gekeult. Deutschlandweit seien mehr als 600 Fälle amtlich bekannt.

Die Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis Hof richtet sich an alle Geflügelhalter, die bis zu 1.000 Tiere halten, an kleine landwirtschaftliche Betriebe genauso wie an Hobbyhalter. Beispielsweise dürfen nun Besucher die Geflügelställe nicht mehr ohne Schutzkleidung betreten. Auf das Desinfizieren der Schuhe und Hände beim Betreten und Verlassen des Stalles ist zu achten. Auch für private Geflügelhalter gilt: Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung muss durchgeführt werden, sprich: Mäusefallen sind Pflicht.

Tritt die Vogelgrippe im eigenen Bestand auf, macht sich das leider oft erst beim Tod mehrerer Vögel bemerkbar. Weitere Symptome sind Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödeme in der Kopfregion und Durchfall.

Haben Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Hof den Verdacht, dass eines Ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281 815 1192, das des Landkreises unter 09281 57 215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de, für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de .

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. 

 

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: 

LGL Bayern

 

Die Allgemeinverfügungen sind unter:

 

https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html 

https://www.landkreis-hof.de/verstaerkte-biosicherheitsmassnahmen-gegen-gefluegelpest/