Stadt und Landkreis Hof ändern Allgemeinverfügungen
Corona-Pandemie
Die Änderung bezieht sich sowohl in der Stadt als auch im Landkreis auf die bis dato geltende Regelung hinsichtlich der Abschlussklassen der Gymnasien und FOS/BOS. In diesem Punkt orientieren sich Stadt und Landkreis ab dem 1. März an der Verordnung des Freistaates Bayern. Das bedeutet, die Abschlussklassen der Gymnasien sowie der FOS/BOS und beruflichen Schulen kehren ab Montag (01.03.21) in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht (überall dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können) zurück.
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof, die insbesondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken festlegen, behalten bis einschließlich 7. März ihre Gültigkeit.