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Stadt Hof passt Allgemeinverfügung an

Aufgrund der stetig steigenden Inzidenzwerte verlängert die Stadt Hof die nächtliche Ausgangssperre, untersagt Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform und schließt sämtliche Sportanlagen für den Sportbetrieb. Festgelegt ist dies in einer neuen Allgemeinverfügung, die am Samstag, 10. April 2021 in Kraft tritt. Die übrigen Regelungen aus der vorhergehenden Allgemeinverfügung ändern sich nicht: So gilt in den Hofer Schulen weiterhin Distanzunterricht, auch für Abschlussklassen. Eine Ausnahme bilden die Notbetreuungen.

Infektionsschutzmaßnahmen werden verstärkt

Ausschlaggebend für die neu aufgenommenen Regelungen sind insbesondere die weiterhin hohen Inzidenzwerte der Stadt Hof und die kritische medizinische Situation. Oberbürgermeisterin Eva Döhla erläutert: „Mit den Maßnahmen, die ab dem 10. April 2021 gelten, wollen wir die Pandemie eindämmen, Kontaktketten unterbrechen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung schützen.“

Deshalb wird die nächtliche Ausgangssperre verlängert und gilt nun von 20.30 Uhr bis 5.00 Uhr. In dieser Zeit darf die Wohnung nur mit triftigen Gründen verlassen werden. „Wir haben uns aber gegen eine weitere Einschränkung und Reduzierung der Anzahl erlaubter Personen bei privaten Zusammenkünften entschieden“, sagt Eva Döhla.

Bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften in Präsenz kommt es zwangsläufig zu einem Mehraufkommen von Menschen. Damit verbunden ist die Gefahr, das Virus und seine Mutationen weiter zu verbreiten, insbesondere bei einem Inzidenzwert von 571,7 (Stand 09.04.2021). Aus diesem Grund sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform untersagt; virtuell durchgeführte Gottesdienste bleiben weiterhin erlaubt.

Nicht zuletzt ist es erforderlich, ab dem 10. April 2021 die Sportanlagen samt Turnhallen und Bolzplätzen zu sperren, da diese Maßnahme ebenso wie die Unterbindung der religiösen Zusammenkünfte oder Ausweitung der nächtlichen Ausgangssperre dazu dient, Kontakte zwischen einzelnen Menschen oder Menschengruppen zu vermeiden. Saisonal bedingt ist insbesondere auf Bolzplätzen damit zu rechnen, dass sich dort unkontrolliert Gruppen von Kindern und Jugendlichen treffen.

Ausschlaggebend für die Umsetzung der neuen Regelungen ist auch die kritische medizinische Situation des Klinikums Hof. 

Die Maßnahmen wurden mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt.

Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Hof in enger Abstimmung mit der Polizei und mit besonderen Augenmerk auf die Bildung von Gruppen kontrolliert werden.