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Antrags­verlängerung für Betroffene der Unwetter­katastrophe

Die Regierung von Oberfranken fördert im Bayerischen Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen (BayHoPr 2021) Geschädigte Personen und Unternehmen sofern Wohnungen betroffen sind.

Antragstellung ist bis zum 30.06.2023 möglich

Die Regierung von Oberfranken fördert im Bayerischen Programm zur Unterstützung vom Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen (BayHoPr 2021) Geschädigte Personen und Unternehmen sofern Wohnungen betroffen sind.

Die Vorgaben zur Förderung sind in den Richtlinien für das Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern am 6. Oktober 2021 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr bekanntgegeben worden.  

Diese Förderung im Rahmen der Aufbauhilfe kann Entschädigungen ergänzend zur Soforthilfe, zu Spenden und zu Versicherungsleistungen leisten.

Berücksichtigt werden bei Wohngebäuden

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an durch Hochwasser beziehungsweise Starkregen beschädigten Wohngebäuden und zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile (Instandsetzung),
  • Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz von durch Hochwasser beziehungsweise Starkregen zerstörten Wohngebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben),
  • Die Reparatur von beschädigten Hausratsgegenständen, soweit deren Aufwendungen den Wert der jeweiligen Sache nicht übersteigen, oder die Wiederbeschaffung zerstörter oder beschädigter Hausratsgegenstände, sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist,
  • Mietausfälle beziehungsweise die Verringerung von Mieteinnahmen,
  • Die Kosten für begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensvermittlung.

Die Antragsstellung und -bearbeitung läuft nicht über die Stadt Hof, sondern über das Sachgebiet 35 – Wohnungswesen der Regierung von Oberfranken. Anträge können per E-Mail an die Adresse HWP2021@reg-ofr.bayern.de gestellt werden.

Eine Antragstellung im BayHoPr ist bis zum 30.06.2023 möglich.

Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/2021/am011/ und der Interseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr unter https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php. Dort kann auch das Antragsformblatt abgerufen werden.