Zum Hauptinhalt springen

Richtigstellung der Stadt Hof zum Thema Skate-Park

Richtigstellung der Stadt Hof zum Thema Skate-Park bezogen auf die Aussagen von Herrn Flügel im Interview mit der Frankenpost, erschienen am 30. Juni 2021 auf Seite 7

Skate-Park

A)   Grundsätzlich stellt die Stadt Hof fest:

- Das Grundstück Schleizer Straße, auf dem sich der Skate-Park befindet, gehört der Stadt Hof. Der jährlich abzuschließende Überlassungsvertrag wurde ab 2021 nicht neu geschlossen. Die Anlage wurde Anfang 2021 dann wegen Sicherheitsbedenken gesperrt und umzäunt.

- Vor Planungsbeginn des Skateparks am Eisteich haben die Architekten mit Vertretern der Skate-Szene konstruktive Gespräche vor Ort geführt. Die Wünsche der Szene-Vertreter sind zu 99 % in die Planung der Anlage eingeflossen. Für den Betrieb der Anlage wird ein Nutzungskonzept erstellt; desweiteren werden Betriebszeiten eingeführt, deren Einhaltung auch überwacht werden wird. Sollte sich im Betrieb zeigen, dass die Lärmentwicklung über die Prognosen des Lärmgutachtens hinausgehen und eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen sollte, wird man sich seitens der Stadt Hof sofort Gedanken machen, wie man diese reduzieren oder beseitigen kann.

- Die Stadt Hof stellt hinsichtlich Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation beim Neubau-Projekt Skatepark am Eisteich klar:

Eine erste Bürgerinformation zum Gesamtumfang des Freizeitsportzentrums Am Eisteich (BA I und BA II waren damals noch als ein Projekt geplant) hat bereits im Jahr 2016 in der Schwimmvereins-Gaststätte stattgefunden. Im Rahmen dieser Bürgerinformation wurden die Anwesenden über den Umfang des Projektes und mögliche Beeinträchtigungen informiert. Ebenso konnten die Nachbarn ihre Bedenken äußern. Zu dieser Information waren neben den Anwohnern u.a. OB Dr. Fichtner, Sportbürgermeister Strößner, Herr Pischel und diverse Rathausmitarbeiter anwesend, die sich die Sorgen und Bedenken der Anwohner anhörten und teilweise bereits vor Ort entkräftet haben. Die weitere Nachbarbeteiligung erfolgte dann im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren (siehe oben). Darüber hinaus waren alle Nachbarn sowohl zum Spatenstich als auch zum Richtfest am Eisteich geladen und konnten dort den Vertretern der Stadt und des Stadtrates ihre Bedenken vortragen.

- Behauptungen, bei der Planung der Größe der Eisfläche der Städtischen Kunsteisbahn würde es sich um eine Fehlplanung handeln, da diese 1,5 m zu kurz sei, tritt die Stadt Hof entschieden entgegen. Deshalb stellt die Stadt Hof klar: Hierzu ist zu sagen, dass die Städtische Kunsteisbahn als Freizeitsportanlage errichtet wurde, auf der Profi-Eishockey-Spiele nicht vorgesehen sind. Deshalb hat man sich aus Gründen der Kosteneinsparung für die kürzere Variante entschieden und die Eisfläche nach dem Vorbild der amerikanischen und kanadischen Eissportflächengrößen errichtet. Mittlerweile wird die Größe der Städtischen Kunsteisbahn auch im Deutschen Eishockeysport eingeführt, so dass der VER Selb beispielsweise seine Spielfläche entsprechend verkleinern muss, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können.

B)   Richtigstellungen zu von Herrn Flügel getätigten Aussagen im Interview mit der Frankenpost, erschienen am 30. Juni 2021 auf Seite 7:

1. Die Behauptung von Herrn Flügel „Wir haben seit Jahren kein Geld von der Stadt erhalten, wuppen alles in Eigenregie.“ ist nachweislich falsch.

Dazu stellt die Stadt Hof richtig: Der Verein hat von Beginn an bis einschließlich 2020 einen vereinbarten jährlichen Betriebskostenzuschuss von zuletzt 5.000 Euro pro Jahr erhalten.

2. Auf die Frage, ob es sich um einen Rachefeldzug handelt, hat Herr Flügel mit „Nein.“ geantwortet.

Dazu stellt die Stadt Hof klar: Aus einem Gesprächsprotokoll eines Gesprächs zwischen Herrn Flügel sowie Vertretern der Stadt Hof aus dem Jahr 2016 ist folgendes zu entnehmen: „Herr Flügel erklärt, dass er an den Workshops teilnehmen werde, kündigt aber an, falls seine Interessen keine Berücksichtigung finden würden, werde er massiv mittels Unterschriftslisten, Einschaltung der Presse etc. gegen das Projekt vorgehen, um die Umsetzung zu verhindern.“

3. Zur Behauptung von Herrn Flügel „Wir haben vor einigen Wochen erfahren, dass wir dort nicht mehr agieren dürfen, bislang durften wir die Fläche immer nutzen, haben die Anlage selbst erhalten, seit 25 Jahren.“ stellt die Stadt Hof richtig:

Dazu stellt die Stadt Hof richtig: Der jährlich abgeschlossene Überlassungsvertrag wurde ab 2021 nicht neu geschlossen. Der Verein wurde bereits Ende des letzten Jahres darüber in Kenntnis gesetzt.

4. Herr Flügel behauptet fälschlicherweise: „Uns ist kein Gutachten zur Lärmbelästigung bekannt, welches auf die unterschiedlichsten Sportarten heutzutage und Trendsportarten, die sich bereits abzeichnen, eingegangen ist und den Anwohnern oder uns vorgelegt wurde.“

Dazu stellt die Stadt Hof richtig: Es liegen entsprechende Lärmgutachten vor, die sowohl Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens zum Bauabschnitt I (BA I) sind (Städtische Kunsteisbahn) als auch zum Bauabschnitt II (BA II) (Skateanlage, Pumptrack, etc.) waren. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konnten die Betroffenen im Rahmen der Nachbarbeteiligung Einsicht in die Lärmgutachten nehmen.

Die Nachbarbeteiligung erfolgte bei BA I persönlich bei den direkten Anliegern in der Heiligengrabstraße, beim BA II im Rahmen einer öffentlichen Nachbarbeteiligung durch Veröffentlichung in der Frankenpost und der Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen im Bauamt.

Die Nachbarbeteiligung beim BA II konnte corona-bedingt nicht persönlich erfolgen, so dass diese öffentlich durchgeführt wurde. Ebenso konnte die geplante öffentliche Vorstellung der Planungen des Architekturbüros Landskate aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden, so dass die Planungsergebnisse im Rahmen einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit vorgestellt werden konnten.