Regelungen in den Schulen in Stadt und Landkreis Hof
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„Diese Lockerung ist ein nächster wichtiger Schritt in der Region. Doch für unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren gesamten Familien ist sie von besonders großer Bedeutung. Dessen sind wir uns bewusst“, so Landrat Dr. Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla.
„Die Schulfamilie hat diesen Schritt herbeigesehnt“, ergänzt Schulrat Stefan Stadelmann, fachlicher Leiter des Staatlichen Schulamts. „Präsenzunterricht ist gerade in der Grundschule durch nichts zu ersetzen.“
Falls die Inzidenzwerte mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter eine Wert von 165 liegen, können gemäß der bayernweiten Regelungen weitere Lockerungen an den Schulen erfolgen. Erlaubt wäre dann Präsenz- bzw. Wechselunterricht für die Klassen 1-3 an Grundschulen sowie die Klassen 5 und 6 an Förderschulen. Diese Lockerungen treten nicht automatisch in Kraft, sondern müssen zunächst offiziell bekanntgegeben werden. Sollte der Inzidenzwert des Landkreises weiterhin unter 165 bleiben, könnte dies frühestens am Mittwoch, 12. Mai, der Fall sein. Die Bekanntgabe würde dann seitens des Landkreises Hof erfolgen. Ein entsprechender Prozess würde auch in der Stadt Hof in Gang gesetzt werden, sobald die Inzidenz unter 165 fällt.