Ordnungsgeld gegen Stadtrat David Heimerl
Verhängung eines Ordnungsgeldes nichtöffentlich
Hintergrund ist ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Jahr 2014, wonach es sich hierbei um eine Personalangelegenheit handelt, über die nach Art. 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und abzustimmen ist.