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Impfverbot für Bovine Virus Diarrhoe: Stadt Hof erlässt Allgemeinverfügung

Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Hof das Impfen von Rindern gegen das Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus. Die Allgemeinverfügung tritt am 3. Mai 2021 in Kraft, ab dem 4. Mai 2021 ist das Impfen nicht mehr erlaubt.

Impfverbot für Bovine Virus Diarrhoe

Die Stadt Hof hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Impfen gegen das Bovine Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV) ab dem 4. Mai 2021 im Hofer Stadtgebiet untersagt. Das Impfverbot gilt auch in ganz Bayern.

Seit dem 1. Januar 2011 wird das BVDV in Deutschland staatlich bekämpft. Seither geht die Zahl BVDV-infizierter Tierbestände kontinuierlich zurück. Die Krankheit wird über den Nachweis von Antikörpern bei Rindern, Schafen und Ziegen kontrolliert. Der Test von allen Kälbern in den ersten vier Wochen ihres Lebens auf die Krankheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Impfverbot wird bezweckt, Krankheitsfälle besser erkennen zu können. Tiere entwickeln Antikörper nur durch die Impfung oder durch eine Erkrankung. Durch das Impfverbot zeigt ein positiver Test zukünftig immer einen Krankheitsfall an, ohne weitere Untersuchungen.
 

Über die Bovine Virus Diarrhoe

Eine BVDV-Infektion führt meist zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und Schleimhautveränderungen im Maul des kranken Tieres. Ausnahmen stellen stark infektiöse und einen schweren Verlauf auslösende BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit führen können. Trächtige Rinder geben das Virus auf ihre Nachkommen weiter. Bei infizierten Kälbern tritt meist im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren die Krankheit „Mucosal Disease“ (MD) auf, die durch Fieber, Anorexie und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist und innerhalb von zwei Wochen tödlich endet.