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Hundesteuer am 15. März 2022 zu bezahlen

Die Hundesteuer fällt wieder am 15. März 2022 an. Für jeden über vier Monate alten Hund beträgt diese 75€, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung vorliegt.

Pro Hund über vier Monate fallen 75€ an

 

Die Hundesteuer fällt wieder am 15. März 2022 an. Für jeden über vier Monate alten Hund beträgt diese 75€, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung vorliegt. Der Betrag wird grundsätzlich am 15. März eines jeden Jahres fällig, auch ohne neuen Bescheid.

Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Zahlung und um anfallende Mahngebühren zu vermeiden, kann für die Hundesteuer am 15. März 2022 selbstverständlich noch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt werden.

Falls eine Anmeldung des Hundes bei der Stadt Hof vergessen wurde, kann dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223 noch nachgeholt werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Nummer 09281 815-1322.