Grundsteuerreform in Bayern
Informationen für Haus- und Grundstücksbesitzer
08.03.2022
Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Welche Verpflichtungen und Änderungen ergeben sich hieraus für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger?
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat hierfür unter www.grundsteuer.bayern.de ein umfangreiches Informationspaket veröffentlicht.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in diesem Dokument: Grundsteuerreform Bayern - Informationen
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