Förderungszeitraum für Hochwasserschäden verlängert
Antragstellung ist bis zum 30.06.2023 möglich
Berücksichtigt werden bei Wohngebäuden:
- Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an durch Hochwasser beziehungsweise Starkregen beschädigten Wohngebäuden und zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile (Instandsetzung)
- Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz von durch Hochwasser beziehungsweise Starkregen zerstörten Wohngebäuden, auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben)
- Die Reparatur von beschädigten Hausratsgegenständen, soweit deren Aufwendungen den Wert der jeweiligen Sache nicht übersteigen, oder die Wiederbeschaffung zerstörter oder beschädigter Hausratsgegenstände, sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist
- Mietausfälle beziehungsweise die Verringerung von Mieteinnahmen,
- Die Kosten für begleitende Maßnahmen wie Moderation, Beratung, Austausch und Wissensvermittlung.
Die Antragsstellung und -bearbeitung läuft nicht über die Stadt Hof, sondern über das Sachgebiet 35 – Wohnungswesen der Regierung von Oberfranken. Anträge können per E-Mail an die Adresse HWP2021@reg-ofr.bayern.de gestellt werden.
Eine Antragstellung im BayHoPr ist bis zum 30.06.2023 möglich
Informationen zum Förderprogramm sind auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken zu finden:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/2021/am011/
und der Interseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr unter
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php.
Dort kann auch das Antragsformblatt abgerufen werden.