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Coronamaßnahmen werden gelockert

Die Stadt Hof hat den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Somit werden ab Freitag, 4. Juni 2021 weitere Lockerungen möglich.

Corona-Inzidenzwert unter 35

In der Stadt Hof hat am 2. Juni 2021 die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit gelten in der Stadt Hof ab dem 4. Juni 2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Hof erfolgt.

Insbesondere gilt ab Freitag folgendes:

Private Treffen sind bei einer Inzidenz von unter 35 neben den Angehörigen des eigenen Hausstands zusätzlich mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt 10 Personen darf dabei nicht überschritten werden (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt). Ansonsten gelten weiterhin alle Regelungen für eine Inzidenz unter 50, wie sie mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2021 veröffentlicht wurden.