Zum Hauptinhalt springen

Bundestagswahlen am 26.09.2021

Das Wahlamt der Stadt Hof weist noch einmal darauf hin, dass sich für viele Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl am 26.09. das Wahllokal geändert hat. Die entsprechende Information befindet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben rechts oben.

Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe im Wahllokal in Hof

Bereits 12284 Briefwahlunterlagen angefordert
„Der erwartete Trend hin zur Briefwahl hat sich voll bestätigt“, so Udo Jahreiß, der Leiter des Bürgeramtes der Stadt Hof und stellvertretende Kreiswahlleiter. Bis Mittwoch, 22.09. haben bereits 12284 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen angefordert. Dies entspricht 37,96 % aller Wahlberechtigten. Im Jahr 2017 waren es am Ende 4.362 oder 13,0 % bei einer Wahlbeteiligung von 70,7 %. Die Entscheidung, die Zahl der Wahlhelfer für die Auszählung der Briefwahl deutlich zu erhöhen, um die Auszählung der Briefwahlstimmzettel am Wahlabend in einer vertretbaren Zeit zu bewältigen, hat sich als absolut sinnvoll erwiesen.

Corona-Hygienekonzept nach der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Im Gegenzug wurde die Zahl der Wahllokale von 49 auf 32 reduziert. „Wir haben auf einige Wahllokale verzichtet, die schlecht erreichbar oder nicht barrierefrei waren. Ebenfalls wurden Wahllokale geschlossen, in denen ein Corona-Hygienekonzept nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre“, so Marco Steindl, der für Wahlen zuständige Sachgebietsleiter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Hof. Nach der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Wahllokale ausdrücklich von der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ausgenommen. Es gilt jedoch die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen - nachgewiesen durch ein schriftliches ärztliches Attest - unmöglich oder unzumutbar ist. Die Stimmabgabe kann auch mit einem eigenen Stift erfolgen. Neben dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ist bei der Urnenwahl ein Ausweisdokument mitzubringen.