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Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest wird angepasst

Die Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis Hof zum Schutz vor Geflügelpest vom 2. Februar 2021 wird nochmals ergänzt. Die Regeln gelten bayernweit für alle Geflügelhalter.

Schutz vor Geflügelpest

Stadt und Landkreis Hof haben eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute, 12. März 2021 gilt. Darin werden die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest, die schon seit dem 2. Februar 2021 gelten, nochmals ergänzt.

So müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Besitzer von bis zu einschließlich 100 Tieren müssen werktäglich alle verendeten Tiere notieren, alle Halter bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Zusätzlich sind Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten.

Haben Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Hof den Verdacht, dass eines Ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281 815 1192, das des Landkreises unter 09281 57 215 erreichbar. Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen, für die Stadt an veterinaeramt@stadt-hof.de, für den Landkreis an veterinaeramt@landkreis-hof.de .

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel- pest/.

Die Allgemeinverfügungen sind unter https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html beziehungsweise https://www.landkreis-hof.de/verstaerkte-biosicherheitsmassnahmen-gegen-gefluegelpest/ veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung lesen Sie hier.